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Honorar und Konditionen

Die Mindest-Beratungszeit beträgt 60 Minuten.

 

Einzelperson: (60 Minuten) 95,00 Euro

Paar/Familie: (60 Minuten) 120,00 Euro

 

Je weitere angefangene 15 Minuten: 15,00 Euro

In den Kosten sind die Vor- und Nachbereitung jeder Sitzung, Arbeitsblätter, kurze Telefongespräche und die Administration enthalten.

Hausbesuche und Online-Termine sind nach Absprache möglich.

Konditionen

Das Honorar ist unmittelbar im Anschluss an den jeweiligen Termin in bar gegen Quittung/Rechnung zu begleichen. Nach vorheriger Absprache ist eine Bezahlung per Überweisung möglich. Im Falle der Bezahlung per Überweisung ist das Honorar innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung, unter Angabe der Rechnungsnummer auf das auf der Rechnung angeführte Konto zu überweisen.

Die Beträge für therapeutische Maßnahmen sind nach § 4 Nr. 14 a bzw. § 19 UStG umsatzsteuerfrei.

Ihre Vorteile als Selbstzahler:

  • Kurze Wartezeiten

  • Termine und Therapie unkompliziert und ohne bürokratischen Aufwand

  • Sollten Sie auf einen von der Krankenkasse bezahlten Therapieplatz warten, lässt sich so auch die Wartezeit überbrücken.

  • Beendigung der Therapie jederzeit möglich

  • Freie Wahl der Therapiemethode

  • Keine Erfassung in öffentlichen Datenbanken (Krankenkasse) - Dies kann beispielsweise bei einem späteren Wechsel in die private Krankenversicherung, bei Verbeamtung oder bei Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung von Bedeutung sein. Näheres hierzu gerne in einem unverbindlichen kostenfreien Erstgespräch.

  • Therapiekosten sind als außergewöhnliche Belastungen in der Regel steuerlich absetzbar.

  • Ich empfehle jedem eine Zusatzversicherung abzuschließen. Diese kostet meist deutlich weniger als eine Sitzung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie. Oftmals erstatten sie einen hohen Anteil, abhängig von der Versicherung, des fälligen Honorars. Hier sind Links zu entsprechenden Vergleichen eingefügt. Bitte klären Sie eventuelle Erstattungsmöglichkeiten vor einer Terminvereinbarung.

Terminabsagen und Ausfallhonorar

Der Termin ist exklusiv für Sie reserviert. Versäumen Sie einen fest vereinbarten Behandlungstermin, so wird ein Ausfallhonorar in Höhe des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht, berechnet.

Dies gilt nicht, wenn Sie mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen oder ohne Ihr Verschulden durch nachweisbaren Unfall oder nachweislicher Erkrankung am Erscheinen verhindert sind.

Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedrigerer entstanden sei, bleibt hiervon unberührt, ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch den Heilpraktiker für Psychotherapie.

Schweigepflicht

Als Heilpraktiker für Psychotherapie unterliege ich den gesetzlichen Regelungen zur Schweigepflicht.

Videosprechstunde

In geeigneten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen kann die Beratung im Rahmen einer Videosprechstunde erfolgen. Zur Wahrung datenschutzrechtlicher Anforderungen wird eine Beratung mit Hilfe der Videosprechstunde über einen sicheren Videodienstanbieter erbracht. Durch diesen Anbieter wird gewährleistet, dass die Videoberatung während der gesamten Übertragung Ende-zu-Ende verschlüsselt ist. Eine mögliche Aufzeichnung in Bild und/oder Ton bedarf der beidseitigen Einwilligung.

Therapieerfolg

Ich gebe keinerlei Heilungsversprechen.

Wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie ist die Bereitschaft der beteiligten Personen zur Mitwirkung im gesamten Prozess. Neben der Motivation und Kooperation ist die regelmäßige verbindliche Wahrnehmung von vereinbarten Terminen von großer Bedeutung für den Erfolg des Behandlungsprozesses.

Privatpraxis

Die Kosten für Heilpraktiker für Psychotherapie werden in der Regel nicht von der Gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Eine direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse ist mir also nicht möglich. Manche private Kranken- bzw. Zusatzversicherungen decken jedoch die Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie (zum Teil) ab. Ich stelle Ihnen in jedem Fall meine Leistungen privat in Rechnung. Ggf. reichen Sie die Rechnung im Nachhinein bei Ihrer Zusatzversicherung ein und erhalten eine Erstattung. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer (Zusatz-) Versicherung über Erstattungsmöglichkeiten und die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme.

Die Erstattungen der PKV oder ggf. der staatlichen Beihilfe sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Therapeuten ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

Hinweis:

Es besteht die Möglichkeit bei vielen Versicherern eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker für Psychotherapie abzuschließen, diese decken die Kosten für die Therapie bei mir teilweise auch vollständig ab. Diese kann Ihnen dabei helfen schneller einen Termin ohne Kostenrisiko zu erhalten. Denn im Falle einer Absage Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bleiben Sie auf den Kosten einer Therapie sitzen.  Anbieter können Sie unter anderem hier finden:

Die Abrechnung für psychotherapeutische Heilpraktikerleistungen erfolgt i.d.R. nach den Ziffern 19.1 oder 19.2 des GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker). Ergänzende Leistungen nach den Ziffern 19.3 -19.8  – entsprechend der Version des GebüH für HP für PT – können im Einzelfall dazu kommen.

Ich rechne nicht nach dem GebüH ab. Es gilt das auf der Webseite und im Behandlungsvertrag festgelegte und damit vereinbarte Honorar!

Versicherungsvergleich
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